Allgemeinbildender Unterricht (ABU)

Unterricht

Unterricht

Allgemeinbildender Unterricht (ABU)

Der Unterricht in Allgemeinbildung ist Pflicht für alle Lernenden, die keine Berufsmaturitätsschule besuchen oder die noch keinen Abschluss in Allgemeinbildung durch eine frühere Lehre erworben haben. Der ABU vermittelt wertvolle Kenntnisse und Kompetenzen für Ihren beruflichen und persönlichen Weg.

Gesellschaft (Ges): Dieser Fachbereich beschäftigt sich mit Themen aus dem Alltag der Gesellschaft und der Politik. Er schafft Orientierungspunkte für das spätere Leben in der Arbeitswelt, Familie, Politik und Kultur.

Sprache und Kommunikation (SuK): Dieser Fachbereicht fördert die sprachlichen, persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen sowie den Aufbau von Sachkompetenz.

Exkursionen

In der Regel findet pro Schuljahr mindestens eine Exkursion statt: Museum, Besuch im Bundeshaus oder fachliche Veranstaltung.

Lesungen

Einmal in den drei oder vier Jahren ABU-Unterricht soll eine Klassenlektüre mit anschliessender Lesung des Autors stattfinden.

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Qualifikationsverfahren

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) besteht aus folgenden drei Teilbereichen:

  • Vertiefungsarbeit
  • Schlussprüfung
  • Durchschnitt aller Zeugnisnoten der Fachbereiche Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges)

Zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens ABU muss der Noten-Durchschnitt dieser drei Teilbereiche mindestens 4.0 betragen.

Vertiefungsarbeit (VA)

Die Vertiefungsarbeit wird jeweils im zweitletzten Semester zu einem vorgegebenen Oberthema geschrieben. Der Umfang, die Termine und die genauen Beurteilungskriterien werden vorgängig schriftlich bekanntgegeben. Dieser Leitfaden liegt während der Dauer der VA auf dem Intranet.

Die Note der VA setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Dokumention (Produkt)
  • Journal
  • Präsentation

Nach Abschluss des schriftlichen Teils der VA folgen eine mündliche Präsentation und ein kurzes Prüfungsgespräch. Alle drei Bereiche ergeben zusammen eine Note.

Das Qualifikationsverfahren (QV) im Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) umfasst die Vertiefungsarbeit, die Schlussprüfung und den Durchschnitt der Zeugnisnoten in Gesellschaft sowie Sprache und Kommunikation — wobei ein Mindestnotendurchschnitt von 4.0 erforderlich ist, um zu bestehen. Weitere Informationen und detaillierte Leitfäden finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons Zürich.

Schlussprüfung

An der Schlussprüfung werden ausgewählte Themen aus den Fachbereichen Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges) geprüft. Beide Fachbereiche fliessen in eine gemeinsame Note ein.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich:

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Informationen

Download

Kanton ZH Min­dest­vor­schrif­ten All­ge­mein­bil­dung (MiSAB) 2014

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BBT Rah­men­lehr­plan SBFI All­ge­mein­bil­dung 2003

78.24 KB

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SBFI Reglement Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren Grund­bil­dung

81.56 KB

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SBFI Ver­ord­nung über Min­dest­vor­schrif­ten All­ge­mein­bil­dung 2014

112.35 KB

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Kanton ZH Voll­zugs­re­gle­ment All­ge­mein­bil­dung Kanton 2008

26.07 KB

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