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Allgemeinbildender Unterricht (ABU)
Unterricht
Allgemeinbildender Unterricht (ABU)
Der Unterricht in Allgemeinbildung ist Pflicht für alle Lernenden, die keine Berufsmaturitätsschule besuchen oder die noch keinen Abschluss in Allgemeinbildung durch eine frühere Lehre erworben haben. Der ABU vermittelt wertvolle Kenntnisse und Kompetenzen für Ihren beruflichen und persönlichen Weg.
Gesellschaft (Ges): Dieser Fachbereich beschäftigt sich mit Themen aus dem Alltag der Gesellschaft und der Politik. Er schafft Orientierungspunkte für das spätere Leben in der Arbeitswelt, Familie, Politik und Kultur.
Sprache und Kommunikation (SuK): Dieser Fachbereicht fördert die sprachlichen, persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen sowie den Aufbau von Sachkompetenz.
Exkursionen
In der Regel findet pro Schuljahr mindestens eine Exkursion statt: Museum, Besuch im Bundeshaus oder fachliche Veranstaltung.
Lesungen
Einmal in den drei oder vier Jahren ABU-Unterricht soll eine Klassenlektüre mit anschliessender Lesung des Autors stattfinden.
Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) besteht aus folgenden drei Teilbereichen:
- Vertiefungsarbeit
- Schlussprüfung
- Durchschnitt aller Zeugnisnoten der Fachbereiche Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges)
Zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens ABU muss der Noten-Durchschnitt dieser drei Teilbereiche mindestens 4.0 betragen.
Vertiefungsarbeit (VA)
Die Vertiefungsarbeit wird jeweils im zweitletzten Semester zu einem vorgegebenen Oberthema geschrieben. Der Umfang, die Termine und die genauen Beurteilungskriterien werden vorgängig schriftlich bekanntgegeben. Dieser Leitfaden liegt während der Dauer der VA auf dem Intranet.
Die Note der VA setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Dokumention (Produkt)
- Journal
- Präsentation
Nach Abschluss des schriftlichen Teils der VA folgen eine mündliche Präsentation und ein kurzes Prüfungsgespräch. Alle drei Bereiche ergeben zusammen eine Note.
Das Qualifikationsverfahren (QV) im Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) umfasst die Vertiefungsarbeit, die Schlussprüfung und den Durchschnitt der Zeugnisnoten in Gesellschaft sowie Sprache und Kommunikation — wobei ein Mindestnotendurchschnitt von 4.0 erforderlich ist, um zu bestehen. Weitere Informationen und detaillierte Leitfäden finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons Zürich.
Schlussprüfung
An der Schlussprüfung werden ausgewählte Themen aus den Fachbereichen Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges) geprüft. Beide Fachbereiche fliessen in eine gemeinsame Note ein.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich:
Download
Kanton ZH Mindestvorschriften Allgemeinbildung (MiSAB) 2014
13.04 KB
BBT Rahmenlehrplan SBFI Allgemeinbildung 2003
78.24 KB
SBFI Reglement Qualifikationsverfahren Grundbildung
81.56 KB
SBFI Verordnung über Mindestvorschriften Allgemeinbildung 2014
112.35 KB
Kanton ZH Vollzugsreglement Allgemeinbildung Kanton 2008
26.07 KB